Jetzt Mietpreisbremse prüfen und Geld sparen
Die Mietpreisbremse gilt auch für
Die Mietpreisbremse gilt auch für - Köln.
- Köln.
Sie wohnen in Köln? Erfahren Sie hier kostenlos, ob Ihre Miete zu hoch ist.
Wir helfen Ihnen in 3 kleinen Schritten, Ihr Recht auf eine niedrigere Miete durchzusetzen. Einfach und ohne Stress.
Und so funktioniert’s:
Schritt 1
Tragen Sie mithilfe unseres Online-Rechners ein paar Details zu Ihrer Wohnung ein. Diese Angaben sind notwendig, um zu prüfen, ob die Mietpreisbremse bei Ihnen greift.
Schritt 2
Ihre Angaben werden mit der Mietpreisbremse verglichen. Direkt im Anschluss erfahren Sie kostenlos, ob Ihre Miete zu hoch ist und wie viel Geld Sie sparen können.
Schritt 3
Optional: Nutzen Sie unseren Komplettservice und setzen Sie mit unserer Hilfe Ihr Recht durch.

Dank Mietpreisbremse-Köln habe ich knapp 85 € Miete im Monat gespart. Und es hat alles reibungslos funktioniert. Wichtig war mir vor allem, dass ich nicht selber aktiv werden musste.

Klasse, wie problemlos das lief. Auf’s Jahr gerechnet spare ich jetzt 480 €. Ich habe den Service schon weiterempfohlen.

Ich bekomme nicht sonderlich viel Rente und kann mir auch keinen teuren Anwalt leisten. Von daher war dieses Angebot genau das Richtige. Dass es dann auch noch geklappt hat, ist umso erfreulicher. Danke vielmals.

Alles in allem eine wirklich überzeugende Arbeit. Mein Vermieter hat schon nach dem ersten Schreiben eingelenkt. Mit 5 Minuten Aufwand habe ich jetzt 620 € im Jahr gespart.
Oft gestellte Fragen
Häufige Fragen zur Mietpreisbremse:
Seit wann gilt die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse in Köln gilt seit dem 1. Juli 2015. Sie wurde eingeführt um die stetig zunehmenden Mieterhöhungen bei Neuvermietungen von Wohnungen zu stoppen. Vor allem in Großstädten wie Köln, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist, kam es in der jüngeren Vergangenheit zu Mieterhöhungen von bis zu 20, in Extremfällen sogar 45 Prozent. Dem wollte der Gesetzgeber einen Riegel vorschieben.
Wie funktioniert die Mietpreisbremse?
Die Vorschriften zur Mietpreisbremse finden sich in den §§ 556d ff. BGB. Sie gilt in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Von angespannten Wohnungsmärkten spricht man, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.
Welche Gebiete darunterfallen, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen durch Rechtsverordnung bestimmt. Aufgrund einer besonders angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt war die Einführung der Mietpreisbremse in 22 Städten erforderlich, u.a. in
- Köln
- Hürth
- Leverkusen
- Frechen
- Brühl
- Siegburg
- Bonn
- St. Augustin
- Troisdorf
In diesen Städten darf die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Vergleichsmiete ergibt sich aus einfachen oder qualifizierten Mietspiegeln vor Ort.
Wie wird die Mietpreisbremse berechnet?
Die zulässige Miete für Wohnungen in Köln, die unter die Mietpreisbremse fallen, darf höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent angehoben werden.
Die ortsübliche Vergleichsmiete wird dabei im Mietspiegel dokumentiert. Diesen Mietspiegel haben für alle Kölner Stadtbezirke ausgewertet.
Wir müssen von Ihnen nur folgende Dinge wissen:
- Haben Sie Ihren Mietvertrag nach dem 1. Juli 2015 geschlossen?
- Handelt es sich um einen Neubau oder wurde Ihre Wohnung vorher umfassend modernisiert?
- Wann wurde Ihre Wohnung ungefähr bezugsfertig bzw. gebaut?
- In welcher Wohnlage liegt Ihre Wohnung?
- Wie groß ist Ihre Wohnung?
- Wie hoch ist Ihre derzeitige Nettokaltmiete?
Tragen Sie diese Daten in unseren praktischen Mietpreisbremse-Rechner ein und Sie erfahren kostenlos, ob Sie zu viel Miete zahlen.
Hier einmal ein Rechenbeispiel zum besseren Verständnis:
Nehmen wir an, Sie wohnen in einer Wohnung in Köln Sülz und zahlen 600 € im Monat. Zulässig ist nach dem Mietspiegel zuzüglich eines Aufschlags in Höhe von 10% aber nur eine Miete in Höhe von 525 €.
Sie zahlen also 75 € zu viel im Monat. Das müssen Sie jedoch bei Ihrem Vermieter rügen. Hierfür können Sie entweder unser Musterschreiben benutzen, bei dem sie selbstständig die oben aufgeführten Punkte einfügen oder Sie nutzen unseren Komplettservice.
Kommt es daraufhin beispielsweise nach vier Monaten zu einer Einigung, bekommen Sie die bis dahin zu viel gezahlte Miete zurück, also 4 x 75 € = 300 €. Außerdem sparen Sie auf das Jahr gerechnet 900 €.
Haben Sie hierfür unseren Komplettservice in Anspruch genommen, behalten wir einmalig 25% Ihrer ersparten Jahreskaltmiete ein, also 225 €. Haben wir keinen Erfolg, zahlen Sie nichts.
Sie sehen also, es lohnt sich von diesem Recht Gebrauch zu machen!
Meine Miete ist zu hoch – was kann ich tun?
Sollten Sie mehr Miete zahlen als die Mietpreisbremse erlaubt, können Sie die zu viel gezahlte Miete zurückfordern! Allerdings müssen Sie einen Verstoß gegen die Vorschriften zur Mietpreisbremse zunächst rügen.
Dabei helfen wir Ihnen gerne. Entweder benutzen Sie unser Musterschreiben oder Sie beauftragen uns direkt.
Wir haben uns auf das Mietrecht spezialisiert und wissen aus Erfahrung, wie Ihr Anspruch gegenüber dem Vermieter am besten geltend zu machen ist. Dabei ist es uns sehr daran gelegen, dass sich Ihr Verhältnis zu Ihrem Vermieter nicht verschlechtert.
Wir weisen sachlich auf die geltende Rechtslage hin und fordern Ihren Vermieter auf, die Mietpreisbremse zu berücksichtigen.
Gilt die Mietpreisbremse für meine Wohnung?
Die Mietpreisbremse gilt für Mietverhältnisse, die nach dem 1. Juli 2015 abgeschlossen wurden. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages, nicht das Datum des Einzugs.
Es gibt allerdings vier Ausnahmen, bei denen die Mietpreisbremse nicht gilt:
- Es handelt sich bei Ihrer Wohnung um einen Neubau. Ein Neubau ist eine Wohnung bzw. ein Wohnhaus, das erstmals nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet wird.
- Ihre Wohnung wurde umfassend modernisiert. Man spricht von einer umfassenden Modernisierung, wenn die getätigte Investition etwa ein Drittel dessen erreicht, was für den Erwerb einer vergleichbaren Neubauwohnung zu zahlen wäre.
- Die Miete des Vormieters war höher als die eigentlich zulässige. War die Miete des Vormieters höher als die eigentlich zulässige, so darf eine Miete bis zur Höhe dieser Vormiete vereinbart werden.
- Aufwändige Modernisierungsmaßnahmen vor Beginn des Mietverhältnisses. Diese Modernisierungen können weiter beim Mietpreis berücksichtigt werden, und zwar nach den gleichen Regeln wie in einem bestehenden Mietverhältnis (§ 559 Abs. 1 bis 3 BGB). Sie rechtfertigen also einen weiteren Zuschlag über das hinaus, was nach der Mietpreisbremse zulässig ist.
Was bedeutet Wohnlage?
Einfache Wohnlage: Eine einfache Wohnlage liegt vor, wenn das Wohnen durch Geräuschs- und Geruchsbelästigung oder aufgrund anderer Kriterien kontinuierlich erheblich beeinträchtigt und dadurch der Wohnwert gemindert wird.
Mittlere Wohnlage: Eine mittlere Wohnlage liegt vor, wenn es sich um eine normale Wohnlage ohne besondere Vor- und Nachteile handelt. Die überwiegende Zahl der Wohnungen innerhalb des Stadtgebietes liegt in diesen Wohngegenden. Sie kennzeichnen sich durch eine dichte Bebauung aus und weisen keine kontinuierlich beeinträchtigenden Geräuschs- oder Geruchsbelästigungen auf.
Aber auch gute Wohnlagen fallen in diesen Bereich. Gute Wohnlage zeichnen sich durch gute Einkaufsmöglichkeiten, nicht beeinträchtigende Einrichtungen und eine günstige Verkehrsanbindung auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Zentrum aus.
Sehr gute Wohnlage: Sehr gute Wohnlagen sind bei aufgelockerter, in der Regel zweigeschossige, in Villenlage viergeschossige Bebauung in ruhiger und verkehrsgünstiger Grünlage gegeben.
Was bedeutet „Ausstattung der Wohnung“?
Mit Heizung bedeutet, dass alle Räume einer Wohnung von zentraler Stelle aus mit Wärme, auch Fernwärme, versorgt werden. Einzelne Radiatoren sind nicht als Heizung zu bewerten.
Eine besondere Ausstattung kann bspw. vorliegen bei wärme- und schalldämmender Verglasung oder außergewöhnlichem Fußboden (Parkett, Marmor, Keramik), einem Zweitbad oder separatem WC, Einbauschränken gehobener Qualität, einer Einbauküche oder einem großen Balkon/ einer Terrasse/ einem Garten . Es sollten aber mehrere Merkmale vorliegen.
Was bedeutet „Modernisierung“?
Von einer modernisierten Wohnung wird gesprochen, wenn sie durch umfassende Wertverbesserung neuzeitlichen Wohnansprüchen genügt. Das ist der Fall wenn, die Sanitäreinrichtungen erneuert sind (neue Fliesen, Porzellan), eine Erweiterung der Elektroinstallation auf neuzeitlichen Standard vorgenommen worden ist und die Räume mit einer Heizung ausgestattet sind.